Risikoversicherung
Die Begünstigung bei einer Todesfallversicherung in der freien Vorsorge 3b können Sie frei wählen. Auch kann die Todesfall-Police bei einer Bank als Pfand für Ihren Privat- oder Geschäftskredit hinterlegt werden.
Selbständigerwerbenden stehen beide Optionen zur Verfügung, das heisst sowohl eine BVG Lösung über den SKV als auch eine reine Risikoabsicherung in der freien Vorsorge 3b . Beide Optionen bieten Vorteile. Während Ihnen bei der Option BVG bei Ihrer Pensionierung eine Rentenoption zur Verfügung steht, gestaltet sich der Sparprozess bei der Risikoversicherung flexibler. Es besteht kein "Sparzwang".
Als Grundregel gilt, dass die Leistungen bei Invalidität aus der 1. Säule (AHV), der 2. Säule (BVG) sowie einer zusätzlichen Invalidenrente aus der 3. Säule (freie Vorsorge 3b) ca. 80 % - 90 % des Jahreseinkommens ausmachen sollten.
Ihre Risikoversicherung läuft ohne vorzeitige Kündigung bis zum ordentlichen AHV Alter. Bei einem Mann sind dies 65 Jahre, bei einer Frau 64 Jahre. Sofern die Deckung aber vorher schon nicht mehr benötigt wird, kann die Police jährlich per 31.12. mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist aufgehoben werden.
Nein, da es sich bei den Produkten in der freien Vorsorge 3b um reine Risikoversicherungen handelt, ist bei Ablauf der Versicherung kein Sparguthaben vorhanden.
Ja, es sind alle rentenberechtigten Kinder in der Waisenrente versichert.
Ja, bei der Risikoversicherung des SKV werden die Leistungen sowohl bei Krankheit als auch bei einem Unfall ausbezahlt.
Krankentaggeld für Personal
Eine Krankentaggeldversicherung ist freiwillig und gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es wird zum Schutz des Unternehmens wie auch der Arbeitnehmenden eine Krankentaggeldversicherung dringend empfohlen.
Da es keine obligatorische Versicherung ist, können die Prämien zu 100 % den Arbeitnehmenden belastet werden. Üblicherweise besteht eine Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu je 50 %.
Die Lohnfortzahlung ist von der Anzahl Dienstjahre abhängig, sowie von regionalen Unterschieden, welche sich nach der Berner-, Basler- und Zürcher-Skala richten.
Privat-Rechtsschutz
Die Privat-Rechtsschutzversicherung kann ganz einfach online über den Link auf dem Prämienrechner abgeschlossen werden. Das Ausfüllen von Antragsfragen von Hand entfällt .
Die Vertragslaufzeit dauert jeweils ein Jahr und kann bis einen Tag vor der Fälligkeit gekündigt werden. Sofern der Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert sich dieser automatisch um ein weiteres Jahr.
Bei einem rechtlichen Anliegen dürfen Sie sich gerne direkt mit unserem Partner der Dextra Rechtsschutzversicherung in Verbindung setzen: Telefon 044 296 60 60 oder E-Mail info@dextra.ch. Bitte halten Sie Ihre Policen-Nummer bereit und erwähnen Sie gegenüber der Dextra, dass Sie Mitglied beim Schweizerischen Kaderverband sind.
Betriebs- und Privatrechtsschutz
Bei einem rechtlichen Anliegen dürfen Sie sich gerne direkt mit unserem Partner der Dextra Rechtsschutzversicherung in Verbindung setzen: Telefon 044 296 60 60 oder E-Mail info@dextra.ch. Bitte halten Sie Ihre Policen-Nummer bereit und erwähnen Sie gegenüber der Dextra, dass Sie Mitglied beim Schweizerischen Kaderverband sind.
Die kombinierte Betriebs- und Privatrechtsschutzversicherung kann von Selbständigerwerbenden (Einzelfirmen) mit einer maximalen Lohnsumme von CHF 200'000.- oder von Inhabern einer AG oder GmbH in Eigenbesitz abgeschlossen werden.
Die Vertragslaufzeit dauert jeweils ein Jahr und kann bis einen Tag vor der Fälligkeit gekündigt werden. Sofern der Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert sich dieser automatisch um ein weiteres Jahr.
Die Privatrechtsschutzversicherung kann ganz einfach online über den Link auf dem Prämienrechner abgeschlossen werden. Das Ausfüllen von Antragsfragen von Hand entfällt.
Unfallversicherung
Der versicherte UVG-Lohn entspricht dem AHV-Lohn. Bei der freiwilligen Unfallversicherung für Selbständigerwerbende entspricht dieser dem vertraglich vereinbarten Jahreslohn. Der Maximallohn liegt bei CHF 148'200.-. Höhere Löhne können über die Unfall-Zusatzversicherung individuell abgedeckt werden.
Wer gegen Nichtberufsunfälle (NBU) gedeckt ist, hat eine weltweit gültige Unfalldeckung.
Arbeitnehmende mit mindestens 8 Wochenstunden beim gleichen Arbeitgeber sind bei Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie bei Berufskrankheiten obligatorisch versichert. Teilzeitbeschäftigte mit weniger als 8 Wochenstunden müssen sich selber gegen Nichtberufsunfälle versichern.
Für Unternehmen kann der Schutz der Unfallversicherung nach UVG ungenügend sein. Mit der UVG-Zusatzversicherung können die Leistungen erweitert und die Mitarbeitenden optimal abgesichert werden.
Berufshaftpflicht
Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt Sach- und Personenschäden und empfiehlt sich vor allem für handwerkliche Berufe. Eine Berufshaftpflichtversicherung deckt nebst den Sach- und Personenschäden zusätzlich Vermögensschäden aus Beratertätigkeiten, wie zum Beispiel Schäden durch Beratungsfehler und empfiehlt sich vorallem für beratende Berufe.
Es gibt Branchen wie zum Beispiel Finanzdienstleister oder Vermögensverwalter, Rechtsanwälte und Versicherungsberater, für die eine Berufshaftpflichtversicherung zur Ausübung des Berufs von Gesetzes wegen vorgeschrieben ist. Bei anderen Berufsgruppen ist eine Berufshaftplichtversicherung nicht obligatorisch, wird aber vor allem für Freiberufler und Selbständigerwerbende sehr empfohlen.
Die Vertragslaufzeit der Berufshaftpflichversicherung dauert jeweils ein Jahr. Sofern der Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert sich dieser automatisch um ein weiteres Jahr
Krankentaggeld für Betriebsinhaber
Eine Taggeldversicherung mit fest versicherter Lohnsumme kann nur von Selbständigerwerbenden (Einzelfirmen) abgeschlossen werden. Inhaber von AGs, GmbHs und weiteren Gesellschaftsformen müssen sich mit dem übrigen Personal versichern.
Der Unfallzusatz bedeutet, dass im Leistungsfall das Taggeld nicht nur bei Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit, sondern auch bei Erwerbusunfähigkeit durch Unfall ausbezahlt wird.
Nein, beim Unfallzusatz im Rahmen der Taggeldversicherung für Betriebsinhaber handelt es sich um ein reines Taggeld. Die Heilungskosten bei Unfall müssen im Rahmen der privaten Krankenkasse eingeschlossen werden. Alternativ bietet der SKV auch eine freiwillige Unfallversicherung (UVG-F) für Selbständigerwerbende an, bei welcher zusätzlich zum Taggeld bei Unfall auch die Heilungskosten mitversichert sind.
Krankenkasse
Nebst den SKV Mitgliedern können auch Familienmitglieder von den attraktiven Rabatten auf den Zusatzversicherungen sowie zusätzlichen Dienstleistungen profitieren.
Ja, das ist möglich. Schreiben Sie uns ein kurzes E-Mail an info@kaderverband.ch und wir werden die Umteilung für Sie und allfällige Familienmitglieder umgehend veranlassen, damit Sie von den vorteilhaften Prämien profitieren können.
Berufliche Vorsorge für KMU und Selbständige
Ja, da der SKV ein aufsichtsrechtlich abgenommener und anerkannter Berufsverband ist, ist ein Anschluss über den SKV auch für Einzelunternehmer mit oder ohne Personal möglich.
Ja, ein rückwirkender Anschluss ist im BVG möglich. Ein solcher kann auch ins zurückliegende Jahr vorgenommen werden.
Die vorgegebenen Standardvarianten gelten für Selbständigerwerbende ohne Personal. Für KMUs wie AGs oder GmbHs können die Lösungen auch von den drei Standardvarianten abweichen und individualisiert werden.
Betriebs- und Produkthaftpflicht für KMU
Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt Sach- und Personenschäden und empfiehlt sich vor allem für handwerkliche Berufe. Eine Berufshaftpflichtversicherung deckt nebst den Sach- und Personenschäden zusätzlich Vermögensschäden aus Beratertätigkeiten, wie zum Beispiel Schäden durch Beratungsfehler und empfiehlt sich vorallem für beratende Berufe.
Die Vertragslaufzeit der Betriebshaftpflichversicherung dauert jeweils ein Jahr. Sofern der Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert sich dieser automatisch um ein weiteres Jahr
Organhaftpflicht für Führungspersonen
Die Vertragslaufzeit der Organhaftpflichversicherung dauert jeweils ein Jahr. Sofern der Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert sich dieser automatisch um ein weiteres Jahr.
Das regulatorische Umfeld hat sich in den letzten Jahren deutlich verschärft. Falsche Strategien einer Geschäftsleitung können grossen Schaden verursachen. Die Organhaftpflichtversicherung des SKV bietet den Führungspersonen wie Geschäftsleitungsmitgliedern oder Verwaltungsräten bei Pflichtverletzungen Schutz.
Betriebsrechtsschutz
Die Betriebsrechtsschutzversicherung kann ganz einfach online über den Link auf dem Prämienrechner abgeschlossen werden. Das Ausfüllen von Antragsfragen von Hand entfällt.
Die Vertragslaufzeit dauert jeweils ein Jahr und kann bis einen Tag vor der Fälligkeit gekündigt werden. Sofern der Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert sich dieser automatisch um ein weiteres Jahr.
Die kombinierte Betriebs- und Privatrechtsschutzversicherung kann von Selbständigerwerbenden (Einzelfirmen) mit einer maximalen Lohnsumme von CHF 200'000.- oder von Inhabern einer AG oder GmbH in Eigenbesitz abgeschlossen werden.