Eine der wichtigsten Eintragungsvoraussetzungen ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer genügenden Deckung (abhängig von Anzahl Kundenberatern).
Der SKV bietet ein sehr attraktives Versicherungsprodukt an, dass auf die Bedürfnisse der Finanzdienstleister / Vermögensverwalter abgestimmt ist und die gesetzlichen Anforderungen des FIDLEG an die Berufshaftpflicht optimal erfüllt – und all das zu exklusiven und günstigsten Konditionen.
Auch für weitere Beraterberufe wie Architekten / Ingenieure, Anwälte, Treuhänder, IT-Dienstleister, Unternehmensberater, Versicherungsbroker, usw. bietet unsere Berufshaftpflichtversicherung nebst der Deckung für Personen- und Sachschäden auch Schutz vor finanziellen Folgen aus Beraterfehlern.
Nebst der Berufshaftpflichtversicherung für Beraterberufe hat der SKV auch eine reine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden im Angebbot. Zudem können sich Führungspersonen von Firmen mit unserer Organhaftpflichtversicherung vor Klagen und Forderungen aufgrund Pflichtverletzungen schützen.
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