Berufs­haftpflicht­versicherung für Vermögens­verwalter gemäss FIDLEG

Bis zum 01.01.2021 müssen sich Kundenberater von nicht-FINMA überwachten Schweizer oder ausländischen Finanzdienstleistern / Vermögensverwaltern mit Kunden in der Schweiz neu im Beraterregister eintragen.