Umfassender Schutz bei Fehlberatung und Unterlassung
Finanzdienstleister, Versicherungsberater, Anwälte, IT-Dienstleister, Unternehmensberater, Architekten, Ingenieure, Treuhänder, Immobilienvermittler, Marketingagenturen und viele andere beratende Berufe stehen täglich vor komplexen Herausforderungen. Ein kleiner Fehler kann schnell große Folgen haben – sei es durch finanzielle Verluste, Sachschäden oder sogar Personenschäden. In solchen Fällen haften Unternehmer persönlich. Umso wichtiger ist ein umfassender Versicherungsschutz, der nicht nur berechtigte Schadensersatzansprüche abdeckt, sondern auch bei der Abwehr ungerechtfertigter Forderungen unterstützt. Mit der richtigen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sichern Sie Ihre Beratertätigkeiten optimal ab und schaffen Vertrauen bei Ihren Kunden.
Die Berufshaftpflichtversicherung ist speziell für beratende Berufe konzipiert und bietet umfassenden Schutz. Neben Personen- und Sachschäden deckt sie auch sogenannte Vermögensschäden ab, die aus Beratertätigkeiten resultieren können. Der Schweizerische Kaderverband (SKV) stellt massgeschneiderte Lösungen für verschiedene Berufsgruppen bereit
- Versicherungsvermittler: Ab 01.01.2024 ist die Berufshaftpflichtversicherung für ungebundene Versicherungsvermittler gemäss der neuen VAG-Revision obligatorisch.
- Finanzdienstleister (FIDLEG), Vermögensverwalter (FINIG): Finanzdienstleister benötigen eine Berufshaftpflicht zur Eintragung ins Beraterregister, Vermögensverwalter zur Beantragung der FINMA-Lizenz.
- IT-Dienstleister: Abdeckung für Schäden an Software oder durch Datenverarbeitung bei Dritten.
- Architekten / Ingenieure: Schutz bei Schäden an Anlagen und Bauten, die durch fehlerhafte Planungsarbeiten entstanden sind.
- Treuhänder, Unternehmensberater, Rechtsanwälte, Marketingberufe, Immobilienvermittler und weitere beratende Berufe: Massgeschneiderter Schutz für eine Vielzahl weiterer beratenden Berufe.
Erleidet ein Kunde durch eine Fehlberatung oder eine Unterlassung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit einen finanziellen Schaden, bietet die Berufshaftpflichtversicherung wertvollen Schutz. Sie übernimmt nicht nur die Kosten für berechtigte Ansprüche, sondern unterstützt dich auch aktiv bei der Abwehr unberechtigter Forderungen – ein starker passiver Rechtsschutz, der dich vor unnötigen Risiken bewahrt. Hier eine detaillierte Auflistung der Deckungen:
- Grobe Fahrlässigkeit
- Strafrechtliche Ermittlungen und Untersuchungsverfahren / Verfahren gegen versicherte Personen
- Beschädigung oder Verlust von fremden Dokumenten
- Haftung für unredliche Mitarbeiter
- Rufschädigungen und Ehrverletzungen
- Verletzung von Persönlichkeits- und Immaterialgüterrechten
- Wissentliche / vorsätzliche Pflichtverletzungen
- Eigenschäden - Schäden die erhoben werden von Mutter-, Tochter- oder Beteiligungsgesellschaften
- Vertragliche Haftungsabreden
- Streitigkeiten über Vergütungen wie Honorare, Gebühren, Kommissionen, usw. für Dienstleistungen gegenüber Dritten
- Bussen, Geldstrafen und Konventionalstrafen
- Hängige Rechtsverfahren
- Konkurs des Versicherungsnehmers
- Versicherungsvermittler: Ein Broker empfiehlt einem Kunden eine unzureichende Versicherung, was zu erheblichen finanziellen Verlusten bei diesem führt. Der Kunde fordert Schadenersatz. Die Versicherung übernimmt die gerechtfertigten Ansprüche sowie auch die Abwehrkosten für unberechtigte Ansprüche.
- Finanzdienstleister FIDLEG: Ein Finanzdienstleister versäumt es, einen wichtigen Warnhinweis zu einer Aktienempfehlung zu kommunizieren. Der Kunde investiert und verliert Geld. Aufgrund dieser Fahrlässigkeit erhebt der Kunde Schadensersatzansprüche, die unsere Versicherung abdeckt.
- Vermögensverwalter FINIG: Ein Vermögensverwalter gibt falsche Informationen über die Performance eines Fonds weiter, was zu finanziellen Einbußen für den Kunden führt. Der Kunde macht Schadensersatzansprüche geltend.
- Architekt: Ein Architekt hat aufgrund eines Berechnungsfehlers zu grosse Fenster bestellt. Diese wurden bereits speziell für diese Baute produziert. Die Fenster müssen nochmals neu angefertigt werden. Die Versicherung übernimmt den Bautenschaden sowie allfällige Folgeschäden (z.B. aufgrund verzögerter Bauabnahme.
- Ingenieur: Durch einen Planungsfehler eines Ingenieurs an einer Heizungssteuerungsanlage kommt es zu einem Brand an der Heizungsanlage. Der Schaden an der Heizungsanlage gilt als versicherter Bautenschaden.
- Unternehmensberater: Ein Unternehmensberater erstellt einen Plan zur Optimierung der Betriebsabläufe eines Unternehmens. Aufgrund unzureichender Recherchen kommt es zu einer falschen Implementierung, was dem Unternehmen finanzielle Verluste bringt. Der Kunde macht Schadensersatzansprüche geltend, die die Versicherung abdeckt.
- Treuhänder: Ein Treuhänder führt fehlerhafte Buchungen durch, was zu finanziellen Nachteilen für den Klienten führt. Der Klient verlangt Schadensersatz, und die Versicherung kommt für die Ansprüche auf.
- Anwälte: Ein Anwalt versäumt eine Frist für die Einreichung einer Berufung, wodurch der Klient seinen Fall verliert. Der Klient erhebt Schadensersatzansprüche, die die Versicherung abdeckt, indem sie sowohl unberechtigte Ansprüche abwehrt als auch berechtigte zahlt.
- IT-Dienstleister: Ein IT-Dienstleister implementiert eine Softwarelösung bei einem Kunden, die erhebliche Sicherheitslücken aufweist. Ein Datenleck führt zu Schäden für den Kunden, der Schadensersatzansprüche erhebt. Die Versicherung deckt die Abwehr unberechtigter und die Zahlung berechtigter Ansprüche.
Ihre Vorteile beim SKV
Die Berufshaftpflichtversicherung des SKV für Beraterberufe wie Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Treuhänder, Versicherungsberater, Vermögensverwalter, Architekten und Ingenieure, IT-Dienstleister und Marketingberater bietet ein umfangreiches Leistungspaket zu vorteilhaften Prämien und tiefe Selbstbehalte. Neben Personen- und Sachschäden sind auch allfällige Vermögensschäden aus Beratertätigkeiten gedeckt.
- Marktgerechte vorteilhafte Prämien
- Deckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Absicherung gegen finanzielle Forderungen aus Schadenersatzansprüchen
- Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche
- Betriebshaftpflichtversicherung ist in der Deckung eingeschlossen
- Tiefe Selbstbehalte
- Umfassende Deckung mit vielen zusätzlichen eingeschlossenen Leistungen
- Unkomplizierte Schadenregulierung vor Ort in deutscher Sprache
Häufige Fragen zur Haftpflicht für Beraterberufe
Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt Sach- und Personenschäden und empfiehlt sich vor allem für handwerkliche Berufe. Eine Berufshaftpflichtversicherung deckt nebst den Sach- und Personenschäden zusätzlich Vermögensschäden aus Beratertätigkeiten, wie zum Beispiel Schäden durch Beratungsfehler und empfiehlt sich vorallem für beratende Berufe.
Es gibt Branchen wie zum Beispiel Finanzdienstleister oder Vermögensverwalter, Rechtsanwälte und Versicherungsberater, für die eine Berufshaftpflichtversicherung zur Ausübung des Berufes von Gesetzes wegen vorgeschrieben ist. Bei anderen Berufsgruppen ist eine Berufshaftplichtversicherung nicht verpflichtend, wird aber vor allem für Freiberufler und Selbständigerwerbende sehr empfohlen.
Die Vertragslaufzeit der Berufshaftpflichversicherung dauert jeweils ein Jahr. Sofern der Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert sich dieser automatisch um ein weiteres Jahr
Formulare und Downloads
- Antragsformular Berufshaftpflichtversicherung für Treuhänder aller Art, Wirtschaftsprüfer und Immobilientreuhand
- Antragsformular Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte
- Antragsformular Berufshaftpflichtversicherung Finanzdienstleister gemäss FIDLEG
- Antragsformular Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensverwalter
- Antragsformular Berufshaftpflichtversicherung für IT Dienstleister
- Antragsformular Berufshaftpflichtversicherung für Architekten / Ingenieure
- Antragsformular Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungsberater
- Antragsformular Berufshaftpflichtversicherung für Unternehmensberatung, Immobilienvermittlung, Marketing und andere beratende Berufe
- Antragsformular Mitgliedschaft SKV
- Erneuerungsantrag Berufshaftpflichtversicherung für Treuhänder aller Art, Wirtschaftsprüfer und Immobilientreuhand
- Erneuerungsantrag Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte
- Antragsformular Berufshaftpflichtversicherung Finanzdienstleister gemäss FIDLEG
- Antragsformular Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensverwalter
- Erneuerungsantrag Berufshaftpflichtversicherung für IT Dienstleister
- Erneuerungsantrag Berufshaftpflichtversicherung für Architekten / Ingenieure
- Erneuerungsantrag Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungsberater
- Erneuerungsantrag Berufshaftpflichtversicherung für Unternehmensberatung, Immobilienvermittlung, Marketing und andere beratende Berufe
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Berufshaftpflichtversicherung für Treuhänder aller Art, Wirtschaftsprüfer und Immobilientreuhand
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Berufshaftpflichtversicherung für Finanzdienstleister / Vermögensverwalter gemäss FIDLEG / FINIG
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Berufshaftpflichtversicherung für IT Dienstleister
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Berufshaftpflichtversicherung für Architekten / Ingenieure
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungsberater
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Berufshaftpflichtversicherung für Unternehmensberatung, Immobilienvermittlung, Marketing und andere beratende Berufe
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