Deckungsumfang
Finanzdienstleister, Versicherungsberater, Anwälte, IT-Dienstleister, Unternehmensberater, Architekten, Ingenieure, Treuhänder, Immobilienvermittler , Marketingfirmen und andere beratende Berufe sind enormen Herausforderungen ausgesetzt . Bei Fehlern können Dritte zu Schaden kommen. In einem solchen Fall haftet der Unternehmer. Der Versicherungsschutz gilt für die Abgeltung berechtigter, aber auch für die aufwändige Abwehr ungerechtfertigter Forderungen von Vermögensschäden aus Beratertätigkeiten sowie von Sach- und Personenschäden.
Ihre Vorteile beim SKV
Die Berufshaftpflichtversicherung des SKV für Beraterberufe wie Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Treuhänder, Versicherungsberater, Vermögensverwalter, Architekten und Ingenieure, IT-Dienstleister und Marketingberater bietet ein umfangreiches Leistungspaket zu vorteilhaften Prämien und tiefe Selbstbehalte. Neben Personen- und Sachschäden sind auch allfällige Vermögensschäden aus Beratertätigkeiten gedeckt.
- Marktgerechte vorteilhafte Prämien
- Deckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Absicherung gegen finanzielle Forderungen aus Schadenersatzansprüchen
- Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche
- Betriebshaftpflichtversicherung ist in der Deckung eingeschlossen
- Tiefe Selbstbehalte
- Umfassende Deckung mit vielen zusätzlichen eingeschlossenen Leistungen
- Unkomplizierte Schadenregulierung vor Ort in deutscher Sprache
Häufige Fragen zur Haftpflicht für Beraterberufe
Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt Sach- und Personenschäden und empfiehlt sich vor allem für handwerkliche Berufe. Eine Berufshaftpflichtversicherung deckt nebst den Sach- und Personenschäden zusätzlich Vermögensschäden aus Beratertätigkeiten, wie zum Beispiel Schäden durch Beratungsfehler und empfiehlt sich vorallem für beratende Berufe.
Es gibt Branchen wie zum Beispiel Finanzdienstleister oder Vermögensverwalter, Rechtsanwälte und Versicherungsberater, für die eine Berufshaftpflichtversicherung zur Ausübung des Berufes von Gesetzes wegen vorgeschrieben ist. Bei anderen Berufsgruppen ist eine Berufshaftplichtversicherung nicht verpflichtend, wird aber vor allem für Freiberufler und Selbständigerwerbende sehr empfohlen.
Die Vertragslaufzeit der Berufshaftpflichversicherung dauert jeweils ein Jahr. Sofern der Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert sich dieser automatisch um ein weiteres Jahr
Formulare und Downloads
- Antragsformular Berufshaftpflichtversicherung für Treuhänder aller Art, Wirtschaftsprüfer und Immobilientreuhand
- Antragsformular Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte
- Antragsformular Berufshaftpflichtversicherung Finanzdienstleister gemäss FIDLEG
- Antragsformular Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensverwalter
- Antragsformular Berufshaftpflichtversicherung für IT Dienstleister
- Antragsformular Berufshaftpflichtversicherung für Architekten / Ingenieure
- Antragsformular Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungsberater
- Antragsformular Berufshaftpflichtversicherung für Unternehmensberatung, Immobilienvermittlung, Marketing und andere beratende Berufe
- Antragsformular Mitgliedschaft SKV
- Erneuerungsantrag Berufshaftpflichtversicherung für Treuhänder aller Art, Wirtschaftsprüfer und Immobilientreuhand
- Erneuerungsantrag Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte
- Antragsformular Berufshaftpflichtversicherung Finanzdienstleister gemäss FIDLEG
- Antragsformular Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensverwalter
- Erneuerungsantrag Berufshaftpflichtversicherung für IT Dienstleister
- Erneuerungsantrag Berufshaftpflichtversicherung für Architekten / Ingenieure
- Erneuerungsantrag Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungsberater
- Erneuerungsantrag Berufshaftpflichtversicherung für Unternehmensberatung, Immobilienvermittlung, Marketing und andere beratende Berufe
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Berufshaftpflichtversicherung für Treuhänder aller Art, Wirtschaftsprüfer und Immobilientreuhand
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Berufshaftpflichtversicherung für Finanzdienstleister / Vermögensverwalter gemäss FIDLEG / FINIG
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Berufshaftpflichtversicherung für IT Dienstleister
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Berufshaftpflichtversicherung für Architekten / Ingenieure
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungsberater
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Berufshaftpflichtversicherung für Unternehmensberatung, Immobilienvermittlung, Marketing und andere beratende Berufe
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