Führende Risikoversicherungen in der freien Vorsorge 3b - Auch für das Jahr 2025 bleiben die günstigen Prämien für die Erwerbsunfähigkeitsrente und Todesfallrisikoversicherung zur Absicherung von Familienmitgliedern oder Geschäftspartnern unverändert bestehen.

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Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure

Die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure bietet Schutz vor Schadensersatzansprüchen zu äusserst günstigen Prämien.

Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure

Was deckt die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure?

Die Verantwortung von Architekten und Ingenieuren ist bei Bauvorhaben sehr gross. Mit der speziellen Berufshaftpflichtversicherung des SKV für Architekten und Ingenieure werden neben verschiedensten Schadenersatzansprüchen auch Bauten- und Anlagemängel abgedeckt. Die SKV Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure bietet zudem vor Personen-, Sachschäden sowie vor Ansprüchen aus Sorgfaltspflichtverletzungen finanziellen Schutz.

Vorteile mit der SKV Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure

  • Deckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Marktgerechte vorteilhafte Prämien
  • Absicherung gegen finanzielle Forderungen aus Schadenersatzansprüchen
  • Versicherungssumme Bauten- und Anlagemängel und reine Vermögensschäden frei wählbar
  • Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche
  • Betriebshaftpflichtversicherung ist in der Deckung eingeschlossen
  • Tiefe Selbstbehalte
  • Umfassende Deckung mit vielen zusätzlich eingeschlossenen Leistungen
  • Unkomplizierte Schadenregulierung vor Ort

Leistungen

Weitere Zusatzdeckungen (AVB) und Sublimiten:

Schäden an gemieteten oder geleasten Büro-Telekommunikationsanlagen
  • CHF 2 Mio.
Rechtsschutz im Strafverfahren
  • CHF 500'000
Obhuts- und Bearbeitungsschäden
  • CHF 2 Mio.
Verlust von anvertrauten Schlüsseln
  • CHF 2 Mio.
Be- und Entladeschäden
  • CHF 2 Mio.
Kundendossier
  • CHF 50’000.-
Bevorschussung von Expertisekosten
  • CHF 20’000.-
Mitversicherung von Personen- und Sachschäden
  • CHF 3'000'000 (mit SB von CHF 300 für Sachschäden)
Grobfahrlässigkeit
  • mitversichert

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