Führende Risikoversicherungen in der freien Vorsorge 3b - Auch für das Jahr 2025 bleiben die günstigen Prämien für die Erwerbsunfähigkeitsrente und Todesfallrisikoversicherung zur Absicherung von Familienmitgliedern oder Geschäftspartnern unverändert bestehen.

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Berufshaftpflichtversicherung für beratende Berufe

Die Berufshaftpflichtversicherung bietet Schutz vor Schadenersatzansprüchen für beratende Berufsgruppen wie Unternehmensberater, Rechtsanwälte, Treuhänder und andere.

Berufshaftpflichtversicherung für beratende Berufe

Was deckt die Berufshaftpflichtversicherung für beratende Berufe?

Marketingberater, Immobilienvermittler, Rechtsanwälte, Treuhänder, Unternehmensberater und andere beratende Berufsgruppen können für Fehler in der Beratung haftbar gemacht werden. Die Berufshaftpflichtversicherung für Beraterberufe deckt die Risiken von Schadensersatzansprüchen ab, die gegen Berater geltend gemacht werden können. Dazu zählen Personen- und Sachschäden sowie Ansprüche aus Sorgfaltspflichtverletzungen.

Vorteile der Berufshaftpflichtversicherung des SKV für beratende Berufe

  • Marktgerechte vorteilhafte Prämien
  • Absicherung gegen finanzielle Forderungen aus Schadenersatzansprüchen
  • Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche
  • Betriebshaftpflichtversicherung ist in der Deckung eingeschlossen
  • Tiefe Selbstbehalte
  • Umfassende Deckung mit vielen zusätzlich eingeschlossenen Leistungen
  • Unkomplizierte Schadenregulierung vor Ort

Leistungen beratende Berufe

Weitere Zusatzdeckungen (AVB und BVB) und Sublimiten:

Strafrechtsschutz
  • 50% der VS, max. CHF 500'000
Haftung unredlicher Mitarbeiter
  • CHF 50'000
Rechtsschutz bei Untersuchungen
  • CHF 250'000
Verlust von fremden Dokumenten
  • CHF 250'000
Reputationskosten
  • CHF 250'000
Organhaftung bei Drittgesellschaften (pauschal)
  • 50% der VS, max CHF 1'000'000 (nur gedeckt falls keine separate D&O Deckung besteht)
Verletzung von Persönlichkeits- und Immaterialgüterrechten
  • CHF 250‘000
Notfallkosten
  • CHF 50‘000
Zeugenentschädigung (kein SB)
  • CHF 750 pro Tag, an dem eine versicherte natürl. Person vor Gericht einvernommen wird
Rechtsschutz im Aufsichts- oder Verwaltungsverfahren
  • 50% der VS, max. CHF 500'000
Mitversicherung von Personen- und Sachschäden
  • CHF 3'000'000 (mit SB von CHF 300 für Sachschäden)
Grobfahrlässikgeit
  • mitversichert
Cyber
  • CHF 250'000

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