Berufshaftpflichtversicherung für beratende Berufe
Die Berufshaftpflichtversicherung bietet Schutz vor Schadenersatzansprüchen für beratende Berufsgruppen wie Unternehmensberater, Rechtsanwälte, Treuhänder und andere.
Was deckt die Berufshaftpflichtversicherung für beratende Berufe?
Marketingberater, Immobilienvermittler, Rechtsanwälte, Treuhänder, Unternehmensberater und andere beratende Berufsgruppen können für Fehler in der Beratung haftbar gemacht werden. Die Berufshaftpflichtversicherung für Beraterberufe deckt die Risiken von Schadensersatzansprüchen ab, die gegen Berater geltend gemacht werden können. Dazu zählen Personen- und Sachschäden sowie Ansprüche aus Sorgfaltspflichtverletzungen.
Vorteile der Berufshaftpflichtversicherung des SKV für beratende Berufe
- Marktgerechte vorteilhafte Prämien
- Absicherung gegen finanzielle Forderungen aus Schadenersatzansprüchen
- Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche
- Betriebshaftpflichtversicherung ist in der Deckung eingeschlossen
- Tiefe Selbstbehalte
- Umfassende Deckung mit vielen zusätzlich eingeschlossenen Leistungen
- Unkomplizierte Schadenregulierung vor Ort
Leistungen beratende Berufe
Weitere Zusatzdeckungen (AVB und BVB) und Sublimiten:
Strafrechtsschutz |
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Haftung unredlicher Mitarbeiter |
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Rechtsschutz bei Untersuchungen |
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Verlust von fremden Dokumenten |
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Reputationskosten |
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Organhaftung bei Drittgesellschaften (pauschal) |
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Verletzung von Persönlichkeits- und Immaterialgüterrechten |
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Notfallkosten |
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Zeugenentschädigung (kein SB) |
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Rechtsschutz im Aufsichts- oder Verwaltungsverfahren |
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Mitversicherung von Personen- und Sachschäden |
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Grobfahrlässikgeit |
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Cyber |
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