Berufshaftpflichtversicherung für Finanzdienstleister und Vermögensverwalter gemäss FIDLEG / FINIG
Die Berufshaftpflichtversicherung für Finanzdienstleister und Vermögensverwalter deckt alle Schäden gemäss der gesetzlichen Vorgaben des FIDLEG / FINIG.
Was deckt die Berufshaftpflichtversicherung für Finanzdienstleister und Vermögensverwalter gemäss FIDLEG / FINIG?
Kundenberater von nicht-FINMA überwachten Schweizer oder ausländischen Finanzdienstleistern mit Kunden in der Schweiz müssen sich im Beraterregister eintragen. Eine der wichtigsten Eintragungsvoraussetzungen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit genügender Deckung, abhängig von der Anzahl Berater. Die Berufshaftpflichtversicherung für Finanzdienstleister und Vermögensverwalter gemäss FIDLEG / FINIG ist auf diese Bedürfnisse abgestimmt und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen des FIDLEG / FINIG optimal.
Vorteile mit der SKV Berufshaftpflichtversicherung für Finanzdienstleister und Vermögensverwalter
- Attraktive Prämien
- Tiefe Selbstbehalte
- Deckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Absicherung gegen finanzielle Forderungen aus Schadenersatzansprüchen
- Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche
- Betriebshaftpflichtversicherung ist in der Deckung eingeschlossen
- Umfassende Deckung mit vielen zusätzlich eingeschlossenen Leistungen
- Unkomplizierte Schadenregulierung vor Ort
Leistungen
Weitere Zusatzdeckungen (AVB und BVB) und Sublimiten:
Strafrechtsschutz |
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Haftung unredlicher Mitarbeiter |
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Rechtsschutz bei Untersuchungen |
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Verlust von fremden Dokumenten |
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Reputationskosten |
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Organhaftung bei Drittgesellschaften (pauschal) |
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Verletzung von Persönlichkeits- und Immaterialgüterrechten |
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Notfallkosten |
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Zeugenentschädigung (kein SB) |
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Rechtsschutz im Aufsichts- oder Verwaltungsverfahren |
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Mitversicherung von Personen- und Sachschäden |
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Cyber |
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Grobfahrlässikgeit |
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