Führende Risikoversicherungen in der freien Vorsorge 3b - Auch für das Jahr 2025 bleiben die günstigen Prämien für die Erwerbsunfähigkeitsrente und Todesfallrisikoversicherung zur Absicherung von Familienmitgliedern oder Geschäftspartnern unverändert bestehen.

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Berufshaftpflichtversicherung für Finanzdienstleister und Vermögensverwalter gemäss FIDLEG / FINIG

Die Berufshaftpflichtversicherung für Finanzdienstleister und Vermögensverwalter deckt alle Schäden gemäss der gesetzlichen Vorgaben des FIDLEG / FINIG.

Berufshaftpflichtversicherung für Finanzdienstleister und Vermögensverwalter gemäss FIDLEG / FINIG

Was deckt die Berufshaftpflichtversicherung für Finanzdienstleister und Vermögensverwalter gemäss FIDLEG / FINIG?

Kundenberater von nicht-FINMA überwachten Schweizer oder ausländischen Finanzdienstleistern mit Kunden in der Schweiz müssen sich im Beraterregister eintragen. Eine der wichtigsten Eintragungsvoraussetzungen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit genügender Deckung, abhängig von der Anzahl Berater. Die Berufshaftpflichtversicherung für Finanzdienstleister und Vermögensverwalter gemäss FIDLEG / FINIG ist auf diese Bedürfnisse abgestimmt und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen des FIDLEG / FINIG optimal.

Vorteile mit der SKV Berufshaftpflichtversicherung für Finanzdienstleister und Vermögensverwalter

  • Attraktive Prämien
  • Tiefe Selbstbehalte
  • Deckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Absicherung gegen finanzielle Forderungen aus Schadenersatzansprüchen
  • Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche
  • Betriebshaftpflichtversicherung ist in der Deckung eingeschlossen
  • Umfassende Deckung mit vielen zusätzlich eingeschlossenen Leistungen
  • Unkomplizierte Schadenregulierung vor Ort

Leistungen

Weitere Zusatzdeckungen (AVB und BVB) und Sublimiten:

Strafrechtsschutz
  • 50% der VS, max. CHF 500'000
Haftung unredlicher Mitarbeiter
  • CHF 50'000
Rechtsschutz bei Untersuchungen
  • CHF 250'000
Verlust von fremden Dokumenten
  • CHF 250'000
Reputationskosten
  • CHF 250'000
Organhaftung bei Drittgesellschaften (pauschal)
  • 50% der VS, max CHF 1'000'000 (nur gedeckt falls keine separate D&O Deckung besteht)
Verletzung von Persönlichkeits- und Immaterialgüterrechten
  • CHF 250‘000
Notfallkosten
  • CHF 50'000
Zeugenentschädigung (kein SB)
  • CHF 750 pro Tag, an dem eine versicherte natürl. Person vor Gericht einvernommen wird
Rechtsschutz im Aufsichts- oder Verwaltungsverfahren
  • 50% der VS, max. CHF 500'000
Mitversicherung von Personen- und Sachschäden
  • CHF 3'000'000 (mit SB von CHF 300 für Sachschäden)
Cyber
  • CHF 250‘000
Grobfahrlässikgeit
  • mitversichert

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