Berufshaftpflichtversicherung für IT-Dienstleister
Die Berufshaftpflichtversicherung für IT-Dienstleister bietet Schutz vor Schadensersatzansprüchen zu äusserst günstigen Prämien.
Berufshaftpflichtversicherung für IT-Dienstleister
Die Risiken im IT-Bereich wachsen rasant, und IT-Dienstleister stehen immer häufiger vor der Herausforderung, für Fehler in ihren Systemen oder Dienstleistungen haftbar gemacht zu werden. Unsere SKV Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie umfassend vor finanziellen Schäden durch Personen- und Sachschäden sowie finanziellen Ansprüchen aus Sorgfaltspflichtverletzungen.
Die Berufshaftpflichtversicherung für IT-Dienstleister bietet Schutz vor Haftungsansprüchen (Vermögensschäden) von Kunden und Dritten bei beruflichen Fehlern und Missgeschicken in der Ausübung folgender Tätigkeiten:
- Herstellung und/oder Lieferung von Hard- und/oder Software
- IT Dienst-, Implementierungs-, Service- und/oder Beratungsdienstleistungen
Die SKV Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie vor Vermögensschäden, die durch fehlerhafte Software oder durch von Computern verarbeitete Daten bei Ihren Kunden entstehen können
- Implementierungs- und Integrationsschäden: Abgedeckt sind Schäden, die durch Nichtverfügbarkeit von Daten entstehen, verursacht durch Implementierungs-, Test- oder Integrationsarbeiten.
- Mehrkosten nach fehlgeschlagener Installation, soweit es sich um folgende Kosten handelt:
- Die Beseitigung installierter Software durch eigenes Personal des Softwarehersteller oder durch einen vom Besteller beauftragten Dritten
- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind: Aufwendungen der versicherten Person selbst sowie Ansprüche des Softwareherstellers zur Beschaffung alternativer Software.
- Die Beseitigung installierter Software durch eigenes Personal des Softwarehersteller oder durch einen vom Besteller beauftragten Dritten
Die Berufshaftpflichtversicherung schützt IT-Dienstleister und Softwareunternehmen vor Drittschäden, die durch ihre Arbeit entstehen können. Ein typisches Beispiel: Ein Kunde erleidet durch einen Virus in der gelieferten Software einen finanziellen Schaden. Dieser Schaden wird von der Berufshaftpflicht abgedeckt.
Wichtig zu beachten: Eigenschäden des IT-Unternehmens, wie beispielsweise Kosten durch Datenverlust oder Systemausfälle im eigenen Betrieb, sind nicht in der Berufshaftpflichtversicherung enthalten. Für diese Risiken empfiehlt sich der Abschluss einer separaten Cyberversicherung, die speziell auf die Bedürfnisse von IT-Firmen zugeschnitten ist.
Ein reiner Hardware-Hersteller benötigt in der Regel keine Berufshaftpflichtversicherung. Für diesen Bereich reicht eine Produktehaftpflichtversicherung aus, um Schäden abzudecken, die durch fehlerhafte oder defekte Produkte beim Kunden entstehen können.
Sobald jedoch Software entwickelt oder integriert wird, ändern sich die Anforderungen. In diesem Fall sollte unbedingt auf eine Berufshaftpflichtversicherung, die die Produktehaftpflichtversicherung mit einschließt, umgestiegen werden.
- Ein IT-Dienstleister implementiert eine Softwarelösung bei einem Kunden, die erhebliche Sicherheitslücken aufweist. Ein Datenleck führt zu Schäden für den Kunden, der Schadensersatzansprüche erhebt. Die Versicherung deckt die Abwehr unberechtigter und die Zahlung berechtigter Ansprüchen.
Ihre Vorteile mit der Berufshaftpflichtversicherung für IT-Dienstleister
- Deckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Marktgerechte vorteilhafte Prämien
- Absicherung finanzieller Forderungen aus Schadenersatzansprüchen
- Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche
- Betriebshaftpflichtversicherung ist in der Deckung eingeschlossen
- Tiefe Selbstbehalte
- Umfassende Deckung mit vielen zusätzlich eingeschlossenen Leistungen
- Unkomplizierte Schadenregulierung vor Ort
Leistungen
Weitere Zusatzdeckungen (AVB und BVB) und Sublimiten:
Strafrechtsschutz |
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Haftung unredlicher Mitarbeiter |
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Rechtsschutz bei Untersuchungen |
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Verlust von fremden Dokumenten |
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Reputationskosten |
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Verletzung von Persönlichkeits- und Immaterialgüterrechten |
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Notfallkosten |
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Zeugenentschädigung (kein SB) |
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Rechtsschutz im Aufsichts- oder Verwaltungsverfahren |
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Drohende Ansprüche |
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Mitversicherung von Personen- und Sachschäden |
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Grobfahrlässikgeit |
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Cyber |
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