Berufshaftpflicht für Versicherungsberater
Die Berufshaftpflicht für Versicherungsberater schützt Versicherungsberater bei Schadensersatzforderungen gemäss den gesetzlichen Vorgaben der FINMA.
Was deckt die Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungsberater?
Damit Versicherungsberater und Versicherungsmakler ihren Beruf ausüben dürfen, benötigt es eine Bewilligung der FINMA. Eine solche kann nur mit dem Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit entsprechender Deckung beantragt werden. Die SKV Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungsberater versichert zudem Personen- und Sachschäden sowie Ansprüche aus Sorgfaltspflichtverletzungen.
Vorteile mit der Berufshaftpflicht für Versicherungsberater
- Einhaltung aller Vorgaben der FINMA in Bezug auf Deckungshöhe, Kündigungsfrist und Nachdeckung (VAG)
- Deckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Marktgerechte vorteilhafte Prämien
- Absicherung gegen finanzielle Forderungen aus Schadenersatzansprüchen
- Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche
- Betriebshaftpflichtversicherung ist in der Deckung eingeschlossen
- Tiefe Selbstbehalte
- Umfassende Deckung mit vielen zusätzlich eingeschlossenen Leistungen
- Unkomplizierte Schadenregulierung vor Ort
Leistungen
Weitere Zusatzdeckungen (AVB und BVB) und Sublimiten:
Kündigungsfrist |
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Nachversicherungsgarantie |
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Strafrechtsschutz |
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Haftung unredlicher Mitarbeiter |
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Rechtsschutz bei Untersuchungen |
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Verlust von fremden Dokumenten |
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Reputationskosten |
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Verletzung von Persönlichkeits- und Immaterialgüterrechten |
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Notfallkosten |
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Zeugenentschädigung (kein SB) |
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Rechtsschutz im Aufsichts- oder Verwaltungsverfahren |
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Mitversicherung von Personen- und Sachschäden |
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Grobfahrlässikgeit |
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Cyber |
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