Führende Risikoversicherungen in der freien Vorsorge 3b - Auch für das Jahr 2025 bleiben die günstigen Prämien für die Erwerbsunfähigkeitsrente und Todesfallrisikoversicherung zur Absicherung von Familienmitgliedern oder Geschäftspartnern unverändert bestehen.

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Berufshaftpflicht für Versicherungsberater

Die Berufshaftpflicht für Versicherungsberater schützt Versicherungsberater bei Schadensersatzforderungen gemäss den gesetzlichen Vorgaben der FINMA.

Berufshaftpflicht für Versicherungsberater

Was deckt die Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungsberater?

Damit Versicherungsberater und Versicherungsmakler ihren Beruf ausüben dürfen, benötigt es eine Bewilligung der FINMA. Eine solche kann nur mit dem Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit entsprechender Deckung beantragt werden. Die SKV Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungsberater versichert zudem Personen- und Sachschäden sowie Ansprüche aus Sorgfaltspflichtverletzungen.

Vorteile mit der Berufshaftpflicht für Versicherungsberater

  • Einhaltung aller Vorgaben der FINMA in Bezug auf Deckungshöhe, Kündigungsfrist und Nachdeckung (VAG)
  • Deckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Marktgerechte vorteilhafte Prämien
  • Absicherung gegen finanzielle Forderungen aus Schadenersatzansprüchen
  • Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche
  • Betriebshaftpflichtversicherung ist in der Deckung eingeschlossen
  • Tiefe Selbstbehalte
  • Umfassende Deckung mit vielen zusätzlich eingeschlossenen Leistungen
  • Unkomplizierte Schadenregulierung vor Ort

Leistungen

Weitere Zusatzdeckungen (AVB und BVB) und Sublimiten:

Kündigungsfrist
  • 3 Monate (gemäss VAG)
Nachversicherungsgarantie
  • 5 Jahre (gemäss VAG)
Strafrechtsschutz
  • 50% der VS, max. CHF 500'000
Haftung unredlicher Mitarbeiter
  • CHF 50'000
Rechtsschutz bei Untersuchungen
  • CHF 250'000
Verlust von fremden Dokumenten
  • CHF 250'000
Reputationskosten
  • CHF 250'000
Verletzung von Persönlichkeits- und Immaterialgüterrechten
  • CHF 250'000
Notfallkosten
  • CHF 50'000
Zeugenentschädigung (kein SB)
  • CHF 750 pro Tag, an dem eine versicherte natürl. Person vor Gericht einvernommen wird
Rechtsschutz im Aufsichts- oder Verwaltungsverfahren
  • 50% der VS, max. CHF 500'000
Mitversicherung von Personen- und Sachschäden
  • CHF 3'000'000 (mit SB von CHF 300 für Sachschäden)
Grobfahrlässikgeit
  • mitversichert
Cyber
  • CHF 250'000

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