Lohnt sich eine Krankentaggeldversicherung für meine Firma?
Als Arbeitgeber sind Sie im Krankheitsfall eines Arbeitnehmers gesetzlich zu Lohnfortzahlungen verpflichtet. Die Krankentaggeldversicherung des SKV macht die Lohnausfallleistungen Ihres Unternehmens finanziell kalkulierbar und schützt die Arbeitnehmenden vor Deckungslücken. Das Krankentaggeld wird bis zum Einsetzen allfälliger Renten der Sozialversicherungen sowie der IV-Rente aus dem BVG oder aus der freien Vorsorge ausbezahlt.
Ihre Vorteile mit der Krankentaggeldversicherung des SKV für das Personal
Mit der Krankentaggeldversicherung für das Personal können Sie über den SKV von vorteilhaften Prämien profitieren sowie Ihre Versicherungsansprüche flexibel abdecken. So ist Ihre Firma vor finanziellen Einbussen durch die Absenz eines Mitarbeitenden durch Krankheit geschützt.
- Attraktive Prämien
- Wählbare Varianten wie z.B. individuelle Wartefristen
- Ein gesichertes Einkommen für Mitarbeitende auch bei längerer Krankheit
- Transparenz mit klaren Werten bei Leistungsfällen
- Minimalprämie von nur CHF 500.-
Häufige Fragen zur Krankentaggeldversicherung für das Personal
Eine Krankentaggeldversicherung ist freiwillig und gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es wird zum Schutz des Unternehmens wie auch der Arbeitnehmenden eine Krankentaggeldversicherung aber dringend empfohlen.
Da es keine obligatorische Versicherung ist, können die Prämien zu 100 % der Arbeitnehmenden belastet werden. Üblicherweise besteht eine Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu je 50 %.
Die Lohnfortzahlung ist von der Anzahl Dienstjahre abhängig, sowie von regionalen Unterschieden, welche sich nach der Berner-, Basler- und Zürcher-Skala richten.
Noch Fragen?
Rufen Sie uns an
+41 71 245 84 25Chatten Sie mit uns
Chat startenSchreiben Sie uns
info@kaderverband.ch