Was deckt eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ab?
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sichert Betroffene bei langandauernder Erwerbsunfähigkeit infolge von Krankheit oder Unfall finanziell ab.
Deckungsumfang
Wer aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit erwerbsunfähig wird, erhält nach einer Wartefrist von 24 Monaten eine jährliche Invalidenrente, sodass die laufenden Kosten für den Lebensunterhalt bedarfsgerecht abgedeckt werden können. Die Invalidenrente wird bis zum Tod, längstens aber bis zum ordentlichen Pensionsalter der versicherten Person ausbezahlt. Die Höhe der Rentenzahlung richtet sich nach dem Grad der Invalidität.
- Selbständigerwerbende, die mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente bei Krankheit oder Unfall die entstandene Vorsorgelücke schliessen möchten, um mit dem Ersatzeinkommen in Form einer jährlichen Invalidenrente den gewohnten Lebensstandard halten zu können
- Kaderpersonen, die die Lücken in der beruflichen Vorsorge schliessen möchten, insbesondere da Invalidenrenten in den üblichen beruflichen Vorsorgeplänen eher knapp bemessen sind
- Studenten und Hausfrauen, bei begrenzter versicherbarer Rentenhöhe
Wer eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschliessen möchte, muss erwerbstätig sein. Ausnahmen bilden Studenten und Hausfrauen. Der frühestmögliche Eintritt ist ab 18 Jahren möglich.
Vorteile der Erwerbsunfähigkeitsversicherung
- Günstige Prämien bei bedarfsgerechtem Versicherungsschutz
- Frei wählbare Versicherungssumme, abgestimmt auf die Lebenssituation
- Absicherung finanzieller Verpflichtungen wie Hypotheken oder Kredite
- Summenversicherung, d.h. das Einkommen wird im Leistungsfall nicht überprüft
- Individuelle und bedarfsgerechte Risikoabdeckung
- Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit, d.h. die Prämie wird von der Versicherung übernommen
- Leistungen werden bei Krankheit und Unfall ausbezahlt
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung in der Übersicht
Zweck |
|
---|---|
Versicherungsschutz |
|
Zusätzliche Deckungen |
|
Alter |
|
Laufzeit |
|
Auslandsdeckung |
|