Führende Risikoversicherungen in der freien Vorsorge 3b - Auch für das Jahr 2025 bleiben die günstigen Prämien für die Erwerbsunfähigkeitsrente und Todesfallrisikoversicherung zur Absicherung von Familienmitgliedern oder Geschäftspartnern unverändert bestehen.

Jetzt Prämie berechnen

Was deckt eine Todesfallrisikoversicherung ab?

Die Todesfallrisikoversicherung bietet finanziellen Schutz für Familienangehörige sowie Lebens- und Geschäftspartner bei unerwarteten Schicksalsschlägen.

Deckungsumfang

Die Todesfallversicherung sichert Familienangehörige, Lebens- und Geschäftspartner sowie weitere frei wählbare Begünstigte im Falle des Ablebens der versicherten Person ab. So können der gewohnte Lebensstandard gehalten und Zahlungsverpflichtungen eingehalten werden. Zur Absicherung des Eigenheims oder eines Firmenkredits kann die Police an den Kreditgeber verpfändet und Hypotheken oder Hypothekarzinsen abgesichert werden. Die Todesfallsumme wird an die Begünstigten ausbezahlt.

Vorteile der Todesfallversicherung

  • Günstige Prämien bei bedarfsgerechtem Versicherungsschutz
  • Frei wählbare Versicherungssumme, abgestimmt auf die individuelle Lebenssituation
  • Absicherung finanzieller Verpflichtungen wie Hypotheken oder Kredite
  • Summenversicherung, d.h. das Einkommen wird im Leistungsfall nicht überprüft
  • Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit mitversichert, d.h. die Prämie für die Todesfallrisikoversicherung wird von der Versicherung übernommen
  • Frei wählbare begünstigte Personen
  • Leistungen werden sowohl bei Krankheit als auch bei Unfall ausbezahlt

Die Todesfallrisikoversicherung in der Übersicht

Zweck
  • Todesfallkapital zugunsten von Familienangehörigen, Lebens- und Geschäftspartnern oder anderen Begünstigten
  • Absicherung finanzieller Verpflichtungen wie z.B. Hypothek (Verpfändung bei der Bank möglich) oder Firmenkrediten
Versicherungsschutz
  • Todesfallkapital mit konstanter oder wahlweise fallender / linear fallender Summe
  • Alle Prämien mit Krankheits- und Unfalldeckung
Zusätzliche Deckungen
  • Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit (Wartefrist 90 Tage)
Alter
  • Frühestes Eintrittsalter 18 J.
  • Maximales Endalter 65 J.
Laufzeit
  • Flexibel, jährlich kündbar, Versicherungssumme jederzeit erhöhbar
Begünstigungen
  • Die begünstigten Personen (auch juristische Personen) frei wählbar
Auslandsdeckung
  • Die Deckung ist weltweit gegeben
Finanzierung
  • Prämien auf Jahresbasis

Noch Fragen?

Rufen Sie uns an

+41 71 245 84 25

Chatten Sie mit uns

Chat starten

Schreiben Sie uns

info@kaderverband.ch

Ihr Webbrowser ist veraltet

Aktualisieren Sie Ihren Browser für mehr Sicherheit, Geschwindigkeit und ein gutes Nutzererlebnis.

Browser aktualisierenFortfahren