Was bringt mir als Selbständigerwerbender eine Taggeldversicherung?
Für Selbständigerwerbende und Firmeninhaber gilt kein obligatorischer Versicherungsschutz gegen Erwerbsunfähigkeit. Doch gerade für sie können eine Krankheit oder ein Unfall existenzielle Folgen haben. Mit der Taggeldversicherung schützen Sie sich und Ihre Firma vor unkalkulierbaren finanziellen Risiken. Dabei können Sie Ihren Erwerbsausfall für einen kurzen Zeitraum von zwei Jahren über die Taggeldversicherung mit einer festen Lohnsumme ohne Überprüfung Ihres Einkommens im Leistungsfall absichern.
Ihre Vorteile beim SKV
Die Taggeldversicherung des SKV für Betriebsinhaber und mitarbeitende Familienangehörige ermöglicht Ihnen eine bedarfsgerechte Abdeckung zu attraktiven Konditionen im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls. Damit schützen Sie sich sowie Ihre Familie und Ihre Firma vor grossen finanziellen Einbussen infolge der Arbeitsunfähigkeit. Da es sich um eine fest versicherte Lohnsumme handelt, wird diese im Leistungsfall nicht überprüft.
- Einkommen wird im Leistungsfall nicht überprüft
- Attraktive Prämien
- Verschiedene wählbare Varianten wie z.B. individuelle Wartefristen
- Auszahlung von Taggeldern bereits ab einer Arbeitsunfähigkeit von mind. 25 %
- Minimalprämie nur CHF 500.-
Häufige Fragen zum Krankentaggeld für Betriebsinhaber
Eine Taggeldversicherung mit fest versicherter Lohnsumme kann nur von Selbständigerwerbenden (Einzelfirmen) abgeschlossen werden. Inhaber von AGs, GmbHs und weiteren Gesellschaftsformen müssen sich mit dem übrigen Personal versichern.
Der Unfallzusatz bedeutet, dass im Leistungsfall das Taggeld nicht nur bei Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit, sondern auch bei Erwerbsunfähigkeit durch Unfall ausbezahlt wird.
Nein, beim Unfallzusatz im Rahmen der Taggeldversicherung für Betriebsinhaber handelt es sich um ein reines Taggeld. Die Heilungskosten bei Unfall müssen im Rahmen der privaten Krankenkasse eingeschlossen werden. Alternativ bietet der SKV auch eine freiwillige Unfallversicherung (UVG-F) für Selbständigerwerbende an, wo nebst dem Taggeld bei Unfall auch die Heilungskosten versichert sind.
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