Was bietet die Unfallversicherung?
Die Unfallversicherung schützt Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden vor den finanziellen Folgen eines Unfalls und versichert alle Angestellten gegen Berufsunfälle (BU). Bei einer Arbeitstätigkeit von mindestens 8 Stunden pro Woche sind auch Nichtberufsunfälle (NBU) gedeckt. Die UVG deckt 80 % des versicherten Lohnes bis zum Maximallohn von CHF 148’200.-. Für Selbständige ist sie freiwillig. Bei zusätzlich gewünschten Leistungen empfiehlt sich der Abschluss einer UVG-Zusatzversicherung.
- Unternehmungen sind von Gesetzes wegen verpflichtet ihre Arbeitnehmenden über die obligatorische Unfallversicherung (UVG) zu versichern.
- Selbständigerwerbende sowie Familienmitglieder haben die Möglichkeit sich freiwillig der Unfallversicherung (UVG) anzuschliessen.
Die Unfallversicherung sichert Sie und Ihre Mitarbeitenden gegen Unfälle ab.
Ihre Vorteile beim SKV
- Attraktive Sonderkonditionen
- Optimaler Schutz vor finanziellen Folgen bei Unfällen und Berufskrankheiten
- Kostenlose Zusatzleistungen
- Elektronische Lohndeklaration
- Absenzenmanagement
- Betriebliche Gesundheitsförderung
- Professionelles Case Management
- Grosszügige Rabattregelung in der UVG-Zusatzversicherung
Häufige Fragen zur UVG-Versicherung
Der versicherte UVG-Lohn entspricht dem AHV-Lohn. Bei der freiwilligen Unfallversicherung für Selbständigerwerbende entspricht dieser dem vertraglich vereinbarten Jahreslohn. Der Maximallohn liegt bei CHF 148'200.-. Höhere Löhne können über die Unfall Zusatzversicherung individuell abgedeckt werden.
Wer gegen Nichtberufsunfälle (NBU) gedeckt ist, hat eine weltweit gültige Unfalldeckung.
Arbeitnehmende mit mindestens 8 Wochenstunden beim gleichen Arbeitgeber sind bei Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie bei Berufskrankheiten obligatorisch versichert. Teilzeitbeschäftigte mit weniger als 8 Wochenstunden müssen sich selber gegen Nichtberufsunfälle versichern.
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