Was bietet die Unfallversicherung?
Die UVG ist ein wichtiger Baustein für jedes Unternehmen, da sie alle Angestellten gegen Berufsunfälle (BU) absichert. Bei einer Arbeitstätigkeit von mindestens 8 Stunden pro Woche werden zudem auch Nichtberufsunfälle (NBU) abgedeckt. Zu den zentralen Leistungen zählt ein finanzieller Schutz, denn die Unfallversicherung übernimmt 80 % des versicherten Lohnes bis zum Maximallohn von CHF 148’200. Darüber hinaus bietet sie eine umfassende Abdeckung, da neben Berufsunfällen auch Nichtberufsunfälle weltweit gedeckt sind. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz mit einer UVG-Zusatzversicherung zu erweitern, die Zusatzleistungen wie eine 100%ige Lohnausfallentschädigung bietet. Mit diesen Angeboten sichern Sie Ihr Unternehmen vor unerwarteten Kosten ab und schaffen eine stabile Basis für den Geschäftserfolg.
Ihre Vorteile beim SKV
- Attraktive Sonderkonditionen
- Optimaler Schutz vor finanziellen Folgen bei Unfällen und Berufskrankheiten
- Kostenlose Zusatzleistungen
- Elektronische Lohndeklaration
- Absenzenmanagement
- Betriebliche Gesundheitsförderung
- Professionelles Case Management
- Grosszügige Rabattregelung in der UVG-Zusatzversicherung


Schritt-für-Schritt Anleitung: Was tun bei einem Unfall?
Unfälle können jederzeit passieren. Als Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, wie im Ernstfall richtig gehandelt wird.
Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt Ihnen, was zu tun ist und wie Sie den Kontakt zur Versicherung optimal herstellen:
- Sofortmassnahmen und Erste-Hilfe:
Leisten Sie umgehend Erste-Hilfe und alarmieren Sie den Rettungsdienst, falls erforderlich. - Unfall dokumentieren:
Erfassen Sie alle relevanten Details – Datum, Uhrzeit, Unfallhergang und beteiligte Personen. Eine lückenlose Dokumentation ist essenziell. - Interne Meldung:
Informieren Sie, falls vorhanden, umgehend Ihre interne Notfall- oder Sicherheitsabteilung. Klären Sie, ob weitere interne Massnahmen erforderlich sind. - Kontakt zur Unfallversicherung aufnehmen:
Melden Sie den Unfall unverzüglich bei Ihrer Unfallversicherung. Unsere Experten beraten Sie zu den weiteren Schritten und kümmern sich um die Schadensregulierung. Für UVG für Arbeitgeber bieten wir hierbei einen besonderen Service, der Sie bei allen Fragen unterstützt. - Weiteres Vorgehen und Fallmanagement:
Folgen Sie den Anweisungen Ihrer Versicherung und bewahren Sie alle Belege und Dokumente auf. So können Sie sicherstellen, dass alle Ansprüche schnell und unkompliziert bearbeitet werden.
Diese klare und strukturierte Vorgehensweise hilft Ihnen, im Ernstfall Ruhe zu bewahren und schnell zu reagieren.
Häufige Fragen (FAQ) zur Unfallversicherung (UVG)
- Unternehmungen sind von Gesetzes wegen verpflichtet ihre Arbeitnehmenden über die obligatorische Unfallversicherung (UVG) zu versichern.
- Selbständigerwerbende sowie Familienmitglieder haben die Möglichkeit sich freiwillig der Unfallversicherung (UVG) anzuschliessen.
Die Unfallversicherung sichert Sie und Ihre Mitarbeitenden gegen Unfälle ab.
Der versicherte UVG-Lohn entspricht dem AHV-Lohn. Bei der freiwilligen Unfallversicherung für Selbständigerwerbende entspricht dieser dem vertraglich vereinbarten Jahreslohn. Der Maximallohn liegt bei CHF 148'200.-. Höhere Löhne können über die Unfall Zusatzversicherung individuell abgedeckt werden.
Wer gegen Nichtberufsunfälle (NBU) gedeckt ist, hat eine weltweit gültige Unfalldeckung.
Arbeitnehmende mit mindestens 8 Wochenstunden beim gleichen Arbeitgeber sind bei Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie bei Berufskrankheiten obligatorisch versichert. Teilzeitbeschäftigte mit weniger als 8 Wochenstunden müssen sich selber gegen Nichtberufsunfälle versichern.
Der Service der Versicherung bietet Ihnen nicht nur einen optimalen Versicherungsschutz, sondern auch moderne Tools wie die elektronische Lohndeklaration . Dadurch wird die Verwaltung der Lohnabrechnungen vereinfacht und administrative Prozesse effizient gestaltet.
Die Schritt-für-Schritt-Anleitung des SKV zeigt, dass nach Erstmassnahmen wie der Sicherstellung von Erste-Hilfe und Dokumentation, der nächste Schritt die umgehende Meldung an die interne Notfallabteilung und die Kontaktaufnahme mit der Unfallversicherung ist. So ist sichergestellt, dass alle relevanten Leistungen schnell in Kraft treten.
Die UVG-Zusatzversicherung erweitert den Standardschutz der obligatorischen Unfallversicherung erheblich. Neben der Möglichkeit einer 100%igen Lohnausfallentschädigung, die eintritt, wenn das versicherte Einkommen das UVG-Maximum von CHF 148’200 übersteigt, umfasst sie auch Leistungen, die über den reinen Lohnausfall hinausgehen.
Mit diesen umfassenden Zusatzleistungen stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden auch in besonderen und unerwarteten Situationen optimal geschützt sind.
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